Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem der Kunststoffbau Langschede GmbH

Die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ 2019/1937 der Europäischen Union (EU) regelt die Meldung von Missständen und Rechtsverstößen innerhalb von Behörden und Unternehmen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde sie im Juli 2023 in deutsches Recht umgesetzt.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Missstände im öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich aufgedeckt werden. Sie melden zum Beispiel Fälle von Korruption, Diebstahl oder Betrug. Bei der Kunststoffbau Langschede GmbH können Sie hierzu die Plattform „WhistlePort“ nutzen.

Vorfall melden

Seriöse Hinweise helfen uns, Verstöße frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Insbesondere die Möglichkeit, anonym derartige Hinweise zu geben, steht allen Beschäftigten der Kunststoffbau Langschede GmbH, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten offen.  Die Kunststoffbau Langschede GmbH nutzt hierzu das von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN in Berlin bereitgestellte sichere Portal WhistlePort.

Zum Hinweisgeberplattform „WhistlePort“

Was ist WhistlePort?

WhistlePort ist eine Plattform, über die Sie Hinweise auf Missstände innerhalb der Kunststoffbau Langschede GmbH abgeben können. Sie können dies anonym oder unter Nennung Ihres Namens tun. Das Hinweisgebersystem wird von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bereitgestellt. Dort werden Ihre Meldungen entgegengenommen, bearbeitet und an das Compliance-Team unserer Firma weitergeleitet. Hier werden ggf. Folgemaßnahmen ergriffen.

Welche Missstände kann ich über die Plattform melden?

Sie können Hinweise zu Gesetzesbrüchen oder Compliance-Verstößen innerhalb der Kunststoffbau Langschede GmbH abgeben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Belästigung
  • Mobbing
  • Korruption
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Bestechlichkeit
  • Umweltverschmutzung.

Sie können Hinweise zu Verstößen abgeben, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden. Weiterhin können Sie Versuche oder die Verschleierung von Verstößen melden.

Welche Hinweise können nicht berücksichtigt werden?

Bitte beachten Sie, dass allgemeine Beschwerden, die sich nicht auf Gesetzes- oder Compliance-Verstöße beziehen, nicht berücksichtigt werden können.

Ich habe einen Hinweis über die Plattform abgegeben. Wie werden meine Daten verarbeitet?

Bitte beachten Sie, dass die Identität von Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, nicht durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt ist. Äußern Sie einen Verdacht daher nur, wenn Sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass Ihre Informationen der Wahrheit entsprechen. Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Zum Hinweisgeberplattform „WhistlePort“